Vereinssatzung
Satzung des Hundesportverein Lochau e. V.
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen Hundesportverein Lochau e.V.,
nachfolgend HSV Lochau e.V. abgekürzt.
(2) Der Hundesportverein Lochau e.V. ist ein Verein für Hunde aller Rassen.
(3) Der Sitz des Vereins ist am Hubschütz in Schkopau OT Lochau.
(4) Die Anschrift des Vereines ist immer die jeweilige Anschrift des 1. Vorsitzenden.
(5) Der Verein ist im Vereinsregister Stendal eingetragen.
§ 2 Zweck und Steuerbegünstigung
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Zweck des Vereins ist, Hundehaltern die Möglichkeit zu bieten, ihre Hunde zu Schutz- und Begleithunden auszubilden oder sich mit ihrem Hund am Freizeitsport zu beteiligen.
(6) Die hundesportliche Arbeit ist auf die körperliche Ertüchtigung der Hundeführer ausgerichtet und unterliegt sportlichen Grundsätzen.
(7) Zur Überprüfung des Leistungsstandes von Hundeführer und Hund führt der Verein Leistungs- und Freizeitsportveranstaltungen durch, die vom SGSV Sachsen-Anhalt zugeteilten Leistungsrichtern abgenommen werden.
(8) In Fragen der Hundehaltung, Erziehung und Ausbildung fühlt sich der Verein als der berufene Berater aller Hundehalter seines Einzugsgebietes.
(9) Der Verein ist für alle Bevölkerungsschichten offen. Ein besonderes Anliegen ist ihm, Jugendliche für den Hundesport zu gewinnen und ihnen die Möglichkeit zu einer sinnvollen Gestaltung ihrer Freizeit zu bieten.
(10) Der Verein fördert die Belange des Tierschutzes aktiv.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Der Verein setzt sich wie folgt zusammen:
ordentliches Mitglied (mit Hund), Fördermitglied (ohne Hund), Anschlussmitglied und Ehrenmitglied. Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
(2) Anschlussmitglied ist eine Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem ordentlichen Mitglied oder Fördermitglied lebt, und bezahlt somit nur den halben Jahresbeitrag des HSV Lochau e.V. und wenn zutreffend auch den Jahresbeitrag des SGSV Sachsen-Anhalt.
Nur Mitglieder des Vereines HSV Lochau e.V. ist die Nutzung des Hundeplatzes und deren Räumlichkeiten gestattet.
§ 4 Ehrenmitglieder
(1) Mitglieder, die sich durch die hervorragende Leistung um den HSV Lochau e.V. verdient gemacht haben, können Ehrenmitglieder werden. Nur der Vorstand kann Mitglieder vorschlagen, die durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 5 Aufnahme
(1) Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach einer Probezeit von 8 Wochen.
(2) Die Aufnahme in den Verein ist quartalsweise möglich.
(3) Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein erfolgt schriftlich über das Anmeldeformular.
(4) Jede Aufnahme in den Verein ist in der Mitgliederversammlung bekanntzugeben.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
(1) Die Höhe des Beitrages setzt die Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung fest.
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) Neue Mitglieder beginnen die Beitragszahlung gegebenenfalls anteilig für das laufende Kalenderjahr.
(4) Alle ordentlichen Mitglieder des HSV Lochau e.V. werden im SGSV Sachsen-Anhalt angemeldet und müssen den aktuellen Jahresbeitrag des SGSV Sachsen-Anhalt bezahlen. Anschlussmitglieder des HSV Lochau e.V. zahlen nur die Hälfte des Jahresbeitrags, wenn sie mit einem zweiten Hund am Training teilnehmen.
(5) Die Mitgliedsbeiträge sind von jedem Mitglied zwingend per Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten. Im Verwendungszweck müssen stets der Name des Mitglieds und das Beitragsjahr angegeben werden.
Alle Mitgliedsbeiträge sind bis spätestens 31.03. des Kalenderjahres zu entrichten.
§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist zum Quartalsende mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zulässig.
(2) Die schriftliche Austrittserklärung muss an den Vorstand gerichtet werden.
(3) Ausschluss von Mitgliedern kann nur durch den Vorstand erfolgen, und zwar gegen Mitglieder, die vorsätzlich gegen die Satzung verstoßen, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommen oder durch ihre Handlungen das Ansehen und die Interessen des Vereins schädigen.
(4) Ist ein Mitglied länger als drei Monate mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand endet seine Mitgliedschaft automatisch.
§ 8 Vereinsleitung
(1) Organe des Vereins sind: 1. der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
(2) Der Vorstand besteht aus: - dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- Schatzmeister
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf eine Zeit von 3 Jahre gewählt.
(4) Der Mitgliederversammlung obliegt die Entscheidung, ob der Vorstand offen oder in geheimer Abstimmung gewählt wird. Eine geheime Abstimmung muss durchgeführt werden, wenn mindestens 25% der anwesenden Mitglieder dies fordern. Wählbar ist jedes Mitglied, das nach dem Gesetz das aktive und passive Wahlrecht besitzt.
§ 9 Rechte und Pflichten des Vorstandes und der Mitglieder
(1) Der Vorstand ist nach §26 BGB durch den 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister gebildet. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtig.
(2) Der 1. Vorsitzende hat die Pflicht, im Einvernehmen mit den übrigen Vorstandsmitgliedern die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen, sowie die Ziele des Vereins zu verfolgen und jährlich einen Rechenschaftsbericht gegenüber der Mitgliederversammlung zu erstatten. Der. 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden und unterstützt ihn bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
(3) Der Schatzmeister verwaltet das Vereinsvermögen, besorgt den Beitragseinzug und bestreitet die vom 1. Vorsitzenden genehmigten Ausgaben, worüber er die Rechnung zu legen hat.
(4) Der Vorstand beschließt und ernennt die Übungsleiter.
Die Übungsleiter leitet und überwacht das Training auf dem Hundesportplatz und bereitet die Prüfungen nach Anweisung des Vorstandes vor.
Sie erstellen Trainingspläne und informieren die Mitglieder darüber.
(5) Jedes Mitglied hat das Recht, die Mitgliederversammlung sowie die sonstigen Veranstaltungen des Vereins zu besuchen und von den Einrichtungen des Vereins Gebrauch zu machen.
§ 10 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal jährlich. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung der Versammlung muss die Gegenstände der Beschlussfassung (Tagesordnung) bezeichnen. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die zuletzt mitgeteilte Anschrift. Ist eine Emailadresse oder eine Telefonnummer des Mitgliedes mitgeteilt kann die Einladung dieses Mitgliedes auch an die Emailadresse oder per WhatsApp erfolgen, wenn es nichts anderes schriftlich gegenüber dem Verein bestimmt hat.
(2) Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist stets beschlussfähig.
(3) Die Versammlung wird, von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.
(4) Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen offen. Blockwahlen sind zulässig. Die Mitgliederversammlung kann abweichende Verfahren beschließen.
(5) Alle Beschlüsse und Wahlen sind zu protokollieren. Das Protokoll hat Ort, Datum, Tagesordnung und alle darin gefassten Abstimmungen/Wahlen zu enthalten und ist vom versammlungsleitenden Vorstandsmitglied zu unterschreiben.
(6) Die Mitgliederversammlung ernennt die Ehrenmitglieder.
(7) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand, beschließt etwaige Satzungsänderungen, nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes entgegen und erteilt die Entlastung des Vorstands.
(8) Soweit keine anderen Mehrheiten gesetzlich oder in dieser Satzung vorgeschrieben sind, genügt für die Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, jedoch erst nach geheimer Abstimmung.
§ 11 Kassenprüfer
(1) Auf der ersten Mitgliederversammlung nach der Vorstandswahl, müssen zwingend zwei Kassenprüfer gewählt werden. Diese sind dann für eine Zeit von 3 Jahren benannt und haben das Recht die Einnahmen und Ausgaben des Vereines sowie die das Vereinsvermögen in regelmäßigen Abständen zu prüfen.
Die Prüfungen sind dem Vorstand rechtzeitig schriftlich anzukündigen.
§ 14 Personen und Funktionsbezeichnung
(1) Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in der männlichen, weiblichen und diversen Form.
§ 15 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung, die satzungsgemäß einberufen worden ist, beschlossen werden. Hierzu ist eine dreiviertel Stimmenmehrheit erforderlich.
(2) Die Mitgliederversammlung beschließt, was mit dem Vereinsvermögen im Falle der Auflösung oder Wegfall passiert. Das Vereinsvermögen darf ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
(3) Sofern die Mitgliederversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden der Vorsitzende und dessen Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Beitragssatzung
Beitragsordnung des Hundesportverein Lochau e.V. (Abstimmung im Herbst 2024)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Beitragssatzung gilt ab dem 01.01.2025 für alle Mitglieder des HSV Lochau e.V. Laut Vereinssatzung müssen alle Mitgliederbeiträge in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
§ 2 Aufstellung aller Mitgliedsbeiträge
(1) Der Verein HSV Lochau e.V. setzt sich laut seiner Vereinssatzung aus ordentlichen Mitgliedern, Anschlussmitglieder, Fördermitgliedern und Ehrenmitglieder zusammen.
· ordentliche Mitglieder sind Mitglieder mit Hund die aktiv am Training teilnehmen.
· Fördermitglieder sind Mitglieder, die keinen eigenen Hund besitzen und nicht am Training teilnemen.
· Anschlussmitglieder sind Personen, die in häuslicher Gemeinschaft mit einem ordentlichen- oder Fördermitglied dieses Vereines leben.
· Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die vom Vorstand vorgeschlagen wurden, und von der Mitgliederversammlung gewählt und beschlossen wurden.
· Alle ordentlichen Mitglieder des HSV Lochau e.V. werden im SGSV Sachsen-Anhalt angemeldet und müssen den aktuellen Jahresbeitrag des SGSV Sachsen-Anhalt bezahlen. Anschlussmitglieder des HSV Lochau e.V. zahlen nur die Hälfte des Jahresbeitrags, wenn sie mit einem zweiten Hund am Training teilnehmen.
Der Verein erhebt folgende aktuelle Mitgliederbeträge:
Mitglied laut Vereinssatzung:
Jahresbeitrag HSV Lochau e.V. Jahresbeitrag SGSV Sachsen-Anhalt
ordentliches Mitglied 60€ 24€
Anschlussmitglied eines
ordentliches Mitglied 30€ 12€
mit zweitem Hund
Anschlussmitglied eines 30€ -
ordentlichen Mitglied
Fördermitglied 60€ -
Anschlussmitglied eines Fördermitglied 30€ -
Ehrenmitglied - -
§ 3 Mitgliedsbeiträge
(1) Die Höhe des Beitrages setzt die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung fest.
(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(3) Neue Mitglieder beginnen die Beitragszahlung gegebenenfalls anteilig für das laufende Kalenderjahr.
(4) Ist ein Mitglied länger als drei Monate mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand endet seine Mitgliedschaft automatisch.
(5) Die Mitgliedsbeiträge sind von jedem Mitglied zwingend per Überweisung auf das Vereinskonto zu entrichten. Im Verwendungszweck müssen stets der Name des Mitglieds und das Beitragsjahr angegeben werden.
Alle Mitgliedsbeiträge sind bis spätestens 31.03. des Kalenderjahres zu entrichten.
§ 4 Erwerb einer Trainingskarten
(1) Der HSV Lochau e.V. bietet allen Hundebesitzern an, zu den aktuellen Trainingszeiten am Hundesport teilzunehmen. Die ersten beiden Trainingseinheiten sind kostenlos. Danach können Trainingskarten gegen eine einmalige Gebühr erworben werden.
Kostenübersicht Trainingskarten:
5er Trainingskarte 30€
10er Trainingskarte 50€
(2) Kommt es, nach dem Erwerb einer Trainingskarte und einem Eintritt in den Verein erhält das neue Mitglied einen prozentualen Nachlass auf den Mitgliedsbeitrag. Der Nachlass beträgt 10% bei einer 5er Trainingskarte und 20% bei einer 10er Trainingskarte und wird auf den zum Eintrittsdatum noch zu zahlenden Beitrag angerechnet.
§ 5 Personen und Funktionsbezeichnung
(1) Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in der männlichen, weiblichen und diversen Form.
Impressum
Hundesportverein Lochau e. V.
Hubschütz
06258 Schkopau OT Döllnitz
Internet: https://hsv-lochau-e-v.jimdosite.com
eMail: [email protected]
Facebook: https://www.facebook.com/profile.php?id=100078220183553
Der Vorstand:
1. Vorsitzender: Christopher Schönfeldt
2. Vorsitzender: Philipp John
Schatzmeister: Manuel Jauck